Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltung, Vertragspartner, Vorrang individueller Abreden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und
Leistungen der Agentur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle
Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Leistungsbild, Einsatz von KI-Tools

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Kreation und Content, Media
und Kampagnen, Web/Tech (u. a. Websites, Tools, Hosting) sowie Beratung. Die Agentur
kann bei der Leistungserbringung künstliche Intelligenz (KI) einsetzen (eigene und/oder
Dienste Dritter). Der Kunde wird hierüber ausdrücklich informiert; der Einsatz erfolgt nicht
mit Kundendaten, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde
ausdrücklich zustimmt. Die Agentur setzt keine besonderen Kategorien personenbezogener
Daten in öffentlichen KI-Diensten ein. Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des
Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der
Kunde bleibt für die fachliche, regulatorische und rechtliche Endprüfung der Ergebnisse
verantwortlich, es sei denn, eine rechtliche Prüfung wird ausdrücklich beauftragt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Inhalte, Freigaben

Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge
rechtzeitig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Der Kunde
versichert, an den von ihm gelieferten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten) die
erforderlichen Rechte zu besitzen und dass diese Inhalte rechtmäßig sind; er stellt die
Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen
entstehen. Freigaben erfolgen in Textform; nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten
als Mehrleistungen.

§ 4 Projektablauf, Änderungen (Change Requests)

Termine und Fristen setzen die ordnungsgemäße und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden
voraus. Änderungswünsche nach Freigabe oder über den vereinbarten Leistungsumfang
hinaus werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stunden-/Tagessätzen
vergütet. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen;
Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 5 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt nach Stunden-/Tagessätzen der Agentur, sofern keine Festpreise
vereinbart sind. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen. Bei länger laufenden
oder kostenintensiven Projekten kann die Agentur Teilrechnungen stellen. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen
Verzugszinsen; die Agentur kann die weitere Leistung bis zur Zahlung fälliger Beträge
zurückhalten.

§ 6 Eigentum an Zwischenerzeugnissen, Arbeitsdateien

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält die Agentur
an allen Lieferungen, Ergebnissen und Unterlagen Eigentum und Rechte.
Zwischenerzeugnisse (z. B. offene Layouts, Rohdaten, Projektdateien, Skripte, Prompt-
Sammlungen) verbleiben im Eigentum der Agentur. Arbeits-/Offen-Dateien werden nur nach
gesonderter Vereinbarung und ggf. zusätzlicher Vergütung zur Weiterbearbeitung
überlassen.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Zahlung und Freigabe räumt die Agentur dem Kunden an den von ihr
umgesetzten und freigegebenen Werbemitteln ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, im
Zweifel einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht in dem für den Vertragszweck
erforderlichen Umfang ein. Unberührt bleiben Rechte Dritter (z. B. Models, Fotografen,
Stock, Musik, Fonts, Software), die gesondert zu erwerben und einzuhalten sind;
entsprechende Nutzungsbeschränkungen und Kosten trägt der Kunde. Wenn gewünscht,
erwirbt die Agentur erforderliche Drittrechte im üblichen Umfang auf Rechnung des Kunden
und überträgt sie an diesen, soweit möglich. Rechtliche Schutzfähigkeit von Ergebnissen mit
KI-Anteilen kann variieren; die eingeräumten Nutzungsrechte erstrecken sich auf die
vertraglich geschuldeten Ergebnisse einschließlich KI-Anteilen.

§ 8 Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, Name und Kennzeichen des Kunden sowie erstellte Arbeiten
(einschließlich Marken- und Designnennungen) als Referenz auf eigenen Medien, in
Präsentationen und Wettbewerben zu verwenden, sofern keine entgegenstehenden
Geheimhaltungsinteressen oder gesetzlichen Gründe bestehen. Der Kunde kann berechtigte
Geheimhaltungsinteressen vorab mitteilen.

§ 9 Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang

Leistungen gelten als geliefert, sobald sie dem Kunden digital bereitgestellt sind. Der Kunde
prüft gelieferte Leistungen unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in
Textform an. Nutzt der Kunde die Leistung produktiv oder rügt er nicht innerhalb einer
angemessenen Frist (regelmäßig 7 Kalendertage) nach Lieferung, gilt die Leistung als
abgenommen. Mit Abnahme, spätestens bei Veröffentlichung, geht die Gefahr auf den
Kunden über.

§ 10 Gewährleistung und Nachbesserung

Bei Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung; mindestens zwei
Nachbesserungsversuche sind angemessen, sofern die Art der Leistung dies zulässt.
Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte. Weitergehende Ansprüche
richten sich nach § 12.

§ 11 Rechtliche Prüfungen und Compliance

Die Agentur erbringt keine rechtlichen Prüfungen (insbesondere wettbewerbs-, urheber-,
marken- oder regulatorische Prüfungen), sofern nicht gesondert beauftragt. Auf erkennbare
rechtliche Risiken weist die Agentur hin. Handelt die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden trotz mitgeteilter Bedenken, stellt der Kunde die Agentur von daraus resultierenden
Ansprüchen Dritter frei.

§ 12 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
Übernahme einer Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Gesamthaftung der Agentur für Schäden
aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag ist – soweit rechtlich zulässig – auf
das für den jeweiligen Job erhaltene Honorar begrenzt. Für entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden haftet die Agentur nur in den
vorgenannten Grenzen. Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für
gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 13 Web-, Hosting- und Tool-Leistungen

Bei Betrieb oder Betreuung von Websites, Tools oder Hosting schuldet die Agentur –
mangels abweichender Vereinbarung – keine bestimmte Verfügbarkeit, keine 24/7-
Überwachung und keine Backups; entsprechende Service-Level, Backups, Wiederherstellung
und Wartungsfenster bedürfen einer separaten Vereinbarung. Der Kunde ist für Inhalte,
Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutz) und Tracking-Konfigurationen verantwortlich;
die Agentur handelt insoweit nur nach Weisung. Für Leistungen von Drittanbietern (z. B.
Hoster, Ad-Plattformen, Social-Media, Analysetools) haftet die Agentur nicht für deren
Leistungsmängel; es gelten deren Bedingungen. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines separaten Vertrags.

§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende
vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Die Agentur
verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und nur soweit zur
Vertragserfüllung erforderlich oder vom Kunden angewiesen; weitergehende Details regeln
Auftragsverarbeitungsverträge und die einschlägigen Datenschutzhinweise der Agentur. Die
Agentur beschränkt den Zugriff auf personenbezogene Daten auf solche Personen, die diese
zur Leistungserbringung benötigen, und verpflichtet diese zur Vertraulichkeit.

§ 15 Subunternehmer, Freelancer, Rechteerwerb

Die Agentur darf zur Leistungserbringung Subunternehmer und Freelancer einsetzen. Die
Agentur bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich. Nutzungsrechte an von
Subunternehmern erstellten Leistungen erwirbt die Agentur im erforderlichen Umfang und
überträgt sie gemäß § 7 an den Kunden.

§ 16 Rechtevorbehalt bei Nichtzahlung, Zurückbehaltungsrechte

Bis zur vollständigen Zahlung behält die Agentur alle Rechte und Eigentum an Lieferungen
und Leistungen; der Kunde ist bis dahin nicht zur Nutzung berechtigt. Der Agentur stehen
Zurückbehaltungsrechte an Unterlagen, Daten und Zugängen zu, solange der Kunde mit
Zahlungen aus dem betreffenden Auftrag im Rückstand ist.

§ 17 Schlussbestimmungen (Recht, Gerichtsstand, Form)

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, sofern
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Textform genügt für Erklärungen, soweit nicht Schriftform ausdrücklich
vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck
am nächsten kommt.

 

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